Diese Übersetzung dient ausschließlich der Bequemlichkeit. Im Falle von Abweichungen ist die englische Version dieses Dokuments maßgeblich und der einzige rechtsverbindliche Text.
Partnerprogramm-Vereinbarung
Durch Klicken auf „Ich stimme zu" (oder ein ähnliches Kontrollkästchen oder eine ähnliche Schaltfläche) oder durch Teilnahme an Aktivitäten des Partnerprogramms erklären Sie sich damit einverstanden, an die folgende Partnerprogramm-Vereinbarung (die „Vereinbarung") gebunden zu sein. Die Vereinbarung wird zwischen Ihnen als Partner und Sonetel AB (publ), Organisationsnummer 556486-5847 („Sonetel") geschlossen. Jeder von Partner und Sonetel ist eine „Partei" und zusammen die „Parteien". Sie können die aktuelle Version der Vereinbarung jederzeit unter sonetel.com einsehen. Sonetel behält sich das Recht vor, die Vereinbarung zu aktualisieren und zu ändern, indem Aktualisierungen und Änderungen hier veröffentlicht werden: sonetel.com. Wenn eine wesentliche Änderung vorgenommen wird, werden wir Sie angemessen per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Aktualisierung unter sonetel.com oder ähnlich benachrichtigen. Die Datenschutzrichtlinie von Sonetel und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonetel sind Bestandteil dieser Vereinbarung und werden durch Verweis einbezogen. Für die Zwecke des Partnerprogramms und dieser Vereinbarung gelten alle Verweise auf „Konto" und „Dienste" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonetel als Verweise auf „Partnerkonto" bzw. „Dienste oder Teilnahme des Partners am Partnerprogramm".
1. Definitionen
Sofern nicht an anderer Stelle in der Vereinbarung definiert, werden die in der Vereinbarung verwendeten Begriffe mit Großbuchstaben wie folgt definiert: „Endkunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die über den Sonetel-Dienst mit dem geworbenen Kunden interagiert. „Endkundendaten" bezeichnen Informationen (einschließlich personenbezogener Informationen) in Bezug auf einen Endkunden. „Geworbener Kunde" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die: (a) eine Zahlung an Sonetel geleistet hat und (b) von einem Partner vorgestellt wurde, der den Dienst aktiv beworben hat. „Daten des geworbenen Kunden" bezeichnen Informationen (einschließlich personenbezogener Informationen) in Bezug auf einen geworbenen Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geschäftliche, finanzielle und produktbezogene Informationen sowie alle Endkundendaten. „Partner" oder „Sie" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die den Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt hat und am Sonetel-Partnerprogramm teilnimmt und den Dienst bewirbt, indem sie sich für einen eindeutigen Empfehlungslink (einen „Partnerlink") registriert und von Sonetel genehmigt wird, um geworbene Kunden über diesen Partnerlink an Sonetel zu verweisen. „Partnerkonto" bezeichnet: a. Ein reguläres Sonetel-Kundenkonto, das auf ein Partnerkonto hochgestuft wurde, oder; b. Ein Konto bei ShareASale oder einem anderen von Sonetel genutzten Partnernetzwerk-Anbieter, das schriftlich von Sonetel genehmigt wurde, als Partner für Sonetel zu fungieren. „Partnerprogramm" bezeichnet die von Sonetel für Partner bereitgestellten Ressourcen. „Umsatzgenerierende Aktivität" bezeichnet eine vom Partner durchgeführte umsatzgenerierende Aktivität, wie von Sonetel festgelegt, durch Vorstellung eines geworbenen Kunden bei Sonetel über den Partnerlink des Partners. Eine umsatzgenerierende Aktivität wird dem Partner an dem Datum zugeordnet, an dem der geworbene Kunde die erste Zahlung an Sonetel leistet. Weitere Informationen zu umsatzgenerierenden Aktivitäten finden Sie unter sonetel.com. „Dienst" bezeichnet die unter www.sonetel.com beschriebenen und verfügbar gemachten Dienste sowie alle zugehörigen Websites, Produkte oder Dienste, die von Sonetel angeboten werden. „Sonetel-Kreativmaterial" bezeichnet alle Marketing- oder Werbematerialien in Bezug auf Sonetel oder Sonetel-Marken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, Domainnamen, Bilder und die Sonetel-Markenzeichen. „Sonetel-Markenzeichen" bezeichnet die Marken, Logos, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen von Sonetel, ob eingetragen oder nicht eingetragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wortmarke Sonetel. „Steuern" bezeichnet alle Steuern, bundesstaatliche, provinzielle, staatliche, lokale oder andere behördliche Verkaufs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, harmonisierte oder andere Steuern, Gebühren oder Abgaben, die derzeit in Kraft sind oder in Zukunft erlassen werden.
2. Pflichten des Partners
2.1. Marketingaktivitäten
Partner werden ihre besten Anstrengungen unternehmen, um Sonetel zu bewerben und zu vermarkten und potenzielle geworbene Kunden für Sonetel zu identifizieren. Der Partner trägt alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit den Marketing- oder Werbemaßnahmen des Partners für Sonetel (zusammen „Partner-Marketingaktivitäten"), sofern Sonetel nicht nach eigenem Ermessen etwas anderes festlegt. Der Partner darf unter keinen Umständen Partner-Marketingaktivitäten durchführen, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt. Falls der Partner über eine Liste von E-Mail-Adressen verfügt, bei denen die Personen auf der Liste ausdrücklich zugestimmt haben, E-Mails vom Partner zu erhalten („Opt-in-Liste"), kann der Partner bei Sonetel einen schriftlichen Antrag stellen, E-Mails bezüglich des Angebots von Sonetel an die Personen auf der Opt-in-Liste zu senden (und Sonetel kann nach eigenem Ermessen dem Partner erlauben, solche E-Mails zu senden). Bei der Durchführung aller Partner-Marketingaktivitäten wird der Partner alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche in Bezug auf E-Mail-Marketing und „Spamming". Sofern der Partner nicht zuvor die Zustimmung des betreffenden geworbenen Kunden eingeholt hat, wird der Partner keinem geworbenen Kunden eine E-Mail senden, dessen E-Mail-Adresse er über Sonetel erhalten hat. Ohne die Allgemeingültigkeit der obigen Klausel einzuschränken, wird der Partner (i) keine E-Mail bezüglich Sonetel an natürliche oder juristische Personen senden, die solche Informationen nicht angefordert haben; (ii) immer die Kontaktinformationen des Partners und „Abmelde"-Informationen in jede E-Mail bezüglich Sonetel oder des Dienstes aufnehmen; und (iii) nicht implizieren, dass solche E-Mails im Namen von Sonetel gesendet werden. Ein Partner wird nicht (i) Fax-, Rundfunk-, Telemarketing- oder andere Offline-Marketingmethoden in Bezug auf Sonetel einsetzen; (ii) Malware, Spyware oder andere aggressive Werbe- oder Marketingmethoden in seinen Geschäften im Zusammenhang mit Sonetel verwenden; (iii) falsche, irreführende oder abwertende Darstellungen oder Aussagen in Bezug auf Sonetel machen; (iv) geworbene Kunden dazu auffordern, den Sonetel-Dienst zu verlassen; (v) das Aussehen und die Gestaltung der Websites, Markenzeichen oder Dienste von Sonetel kopieren, nachahmen oder spiegeln oder anderweitig die Zugehörigkeit des Partners zu Sonetel falsch darstellen; oder (vi) andere Praktiken anwenden, die die Glaubwürdigkeit oder den Ruf von Sonetel negativ beeinflussen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Senden von E-Mail-Kommunikationen oder die Nutzung einer Website in irgendeiner Weise oder das Vorhandensein von Inhalten auf einer Website, die (a) aggressives oder minderwertiges Marketing verwenden, einschließlich Marketing für Dienste, die nicht mit Sonetel oder den Diensten des Partners zusammenhängen, (b) sexuell explizite Materialien, Gewalt, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter oder illegale oder anstößige Aktivitäten fördern, oder (c) geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen; oder (d) gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Ein Partner wird Sonetel nicht auf Coupon-, Deal- oder Rabatt-Websites oder auf GTP/Get Paid to Click oder anderen anreizbasierten Websites bewerben oder Angebotscodes auf einer öffentlich zugänglichen Seite oder durch die Verwendung eines „Klicken zum Anzeigen"-Angebotscodes anzeigen; seinen Partnerlink nicht direkt in Pay-per-Click-Werbung verwenden; keine Suchmaschinen- oder andere Pay-per-Click-Keywords (wie Google Ads), Markenzeichen oder Domainnamen kaufen, die die Sonetel-Markenzeichen oder Variationen oder Rechtschreibfehler davon verwenden, die täuschend oder verwechselbar ähnlich zu den Sonetel-Markenzeichen sein könnten; keine Drittanbieter-Netzwerke oder Sub-Partner-Netzwerke ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Sonetel erstellen oder daran teilnehmen; keine Mittel zur Bereitstellung betrügerischen Traffics verwenden oder fördern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Bots oder Toolbar-Traffic, Cookie-Stuffing oder die Verwendung falscher oder irreführender Links; keine direkten Links zu einer Seite auf einer Sonetel-Website ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Sonetel verwenden; oder seine Empfehlungsseiten maskieren oder täuschende Weiterleitungslinks verwenden. Die Federal Trade Commission in den Vereinigten Staaten („FTC") hat Richtlinien für Empfehlungen und Testimonials. Diese Regeln zielen darauf ab, die Transparenz zwischen Empfehlungsgebern und Verbrauchern zu erhöhen. Als Mitglied des Partnerprogramms bei Sonetel erhält der Partner eine Vergütung für die an Sonetel vermittelten geworbenen Kunden. Dies kann gemäß den FTC-Regeln eine „wesentliche Verbindung" begründen, die für den Partner eine Verpflichtung zur Offenlegung gegenüber Verbrauchern schafft. Die vollständige Einhaltung dieser Richtlinien erfordert unter anderem, dass (a) der Partner klar und deutlich offenlegt, dass der Partner für die Vermittlung geworbener Kunden an Sonetel vergütet wird, und (b) der Partner keine irreführende oder täuschende Werbung betreibt. Für weitere Informationen sollte sich der Partner auf die von der FTC veröffentlichte Erklärung zu diesen Richtlinien beziehen. Ein geworbener Kunde kann nicht im Besitz eines Partners sein oder von diesem kontrolliert werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Partner nur diejenigen geworbenen Kunden vorgestellt hat, die: auf Sonetel über den dem Partner von Sonetel zugewiesenen Partnerlink zugreifen. Sonetel behält sich das Recht vor, (i) von Partnern Informationen über jeden geworbenen Kunden zu verlangen und zu erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Traffic-Quellen und Methoden zur Gewinnung des geworbenen Kunden, und (ii) die Legitimität und Qualifikation eines solchen geworbenen Kunden zu bewerten, um festzustellen, ob eine Gebühr für einen solchen geworbenen Kunden zu zahlen ist. Sonetel ist nicht verpflichtet, Gebühren für einen geworbenen Kunden zu zahlen, der ganz oder teilweise im Besitz des Arbeitgebers eines Partners ist (unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit-, Teilzeit-, befristetes oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis handelt).
2.2. Einhaltung von Gesetzen
Zusätzlich zu und ohne Einschränkung der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird der Partner seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit den höchsten anwendbaren Branchenstandards und in Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen erfüllen, einschließlich der Erlangung aller Lizenzen, die erforderlich sind, damit der Partner tätig werden und die Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Teilnahme des Partners am Partnerprogramm anbieten kann.
2.3. Informationspflicht des Partners
Der Partner wird Sonetel unverzüglich über alle dem Partner bekannten Informationen informieren, die vernünftigerweise zu einem Anspruch, einer Forderung oder einer Haftung von oder gegen Sonetel durch Dritte führen könnten.
2.4. Offenlegungspflicht des Partners
Wenn der Partner als Vertreter im Namen eines geworbenen Kunden handelt, wird der Partner dem geworbenen Kunden alle Gebühren offenlegen, die der Partner gemäß dieser Vereinbarung von Sonetel im Zusammenhang mit diesem geworbenen Kunden zu erhalten berechtigt ist.
2.5. Weitere Partnerbedingungen
Wenn der Partner eine natürliche Person ist, müssen Sie älter als 18 Jahre sein. Sie bestätigen, dass Sie Partner werden, um eine geschäftliche Tätigkeit auszuüben und nicht für persönliche, häusliche oder familiäre Zwecke. Um Partner zu werden, muss der Partner ein Partnerkonto erstellen, indem er alle als erforderlich gekennzeichneten Informationen bereitstellt. Sonetel kann einen Antrag auf ein Partnerkonto aus beliebigen Gründen nach eigenem Ermessen ablehnen. Der Partner erkennt an, dass Sonetel die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse als primäre Kommunikationsmethode verwenden wird. Der Partner ist dafür verantwortlich, das Passwort seines Partnerkontos sicher aufzubewahren. Sonetel kann und wird nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nichtwahrung der Sicherheit des Partnerkontos und des Passworts durch den Partner ergeben. Wenn Sie sich im Namen Ihres Arbeitgebers für ein Partnerkonto anmelden, gilt Ihr Arbeitgeber für die Zwecke dieser Vereinbarung als Partner, und Sie versichern und garantieren, dass Sie befugt sind, Ihren Arbeitgeber an diese Vereinbarung zu binden. Jeder Partner ist verantwortlich für: (a) die Sicherstellung, dass seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer diese Vereinbarung einhalten, und (b) jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch die Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Partners. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Partner für die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung verantwortlich ist, unabhängig davon, ob er solche Verpflichtungen an Dritte unterlizenziert oder vergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften des Partners. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Sonetel diese Vereinbarung jederzeit ändern kann, indem die entsprechende geänderte und neu gefasste Partnerprogramm-Vereinbarung auf der Website von Sonetel unter sonetel.com veröffentlicht wird, und dass solche Änderungen der Vereinbarung ab dem Datum der Veröffentlichung wirksam sind. Wenn eine wesentliche Änderung vorgenommen wird, wird Sonetel Sie angemessen per E-Mail, durch Veröffentlichung einer Mitteilung im Sonetel-Blog oder ähnlich benachrichtigen. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am Sonetel-Partnerprogramm nach Veröffentlichung der geänderten Partnerprogramm-Vereinbarung auf der Website von Sonetel stellt die Zustimmung des Partners zu und die Annahme der geänderten Vereinbarung dar. Wenn der Partner mit Änderungen der Vereinbarung nicht einverstanden ist, muss der Partner die Vereinbarung beenden, indem er seine Teilnahme am Sonetel-Partnerprogramm einstellt. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnahme des Partners am Sonetel-Partnerprogramm, einschließlich der an Sonetel übermittelten oder von Sonetel gespeicherten Informationen, der Datenschutzrichtlinie von Sonetel unterliegt, die unter sonetel.com zu finden ist.
3. Gebühren und Zahlungen
3.1. Umsatzbeteiligungspläne
Der „Empfehlungsprovisionsplan" ist ein Umsatzbeteiligungsplan, der für Partner gilt, die Sonetel einem geworbenen Kunden vorstellen. Im Rahmen des Empfehlungsprovisionsplans hat ein Partner Anspruch auf einen Prozentsatz bestimmter Einnahmen, die von einem solchen geworbenen Kunden erhalten werden, der von Sonetel nach eigenem Ermessen festgelegt wird, wobei Sonetel Anspruch auf den verbleibenden Prozentsatz hat. Um weiterhin Umsatzbeteiligungen für die im Rahmen des Empfehlungsprovisionsplans geworbenen Kunden zu erhalten, muss der Partner mindestens eine umsatzgenerierende Aktivität in jedem aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraum durchführen. Eine Beschreibung der aktuellen Umsatzbeteiligungsprozentsätze, die für Partner gelten, der Beträge, die in die Umsatzbeteiligung des Partners einbezogen werden können, und eine Beschreibung der aktuellen umsatzgenerierenden Aktivitäten ist im Partnerbereich unter sonetel.com verfügbar. Sonetel behält sich das Recht vor, die für den Empfehlungsprovisionsplan geltende Umsatzbeteiligung und alle laufenden Verpflichtungen zum Erhalt der Umsatzbeteiligung (einschließlich erforderlicher umsatzgenenierender Aktivitäten) von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen mit angemessener vorheriger Benachrichtigung des Partners zu überarbeiten. Eine solche Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Mitteilung oder Aktualisierung unter sonetel.com. Vorbehaltlich: (i) der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner und (ii) des Empfehlungsprovisionsplans, der mit den Aktivitäten eines Partners im Rahmen des Partnerprogramms verbunden ist, hat der Partner Anspruch auf bestimmte Gebühren von Sonetel (die „Gebühren").
3.2. Zahlung
Gebühren, die dem Partner im Rahmen des Empfehlungsprovisionsplans zustehen, werden von Sonetel mindestens einmal pro Monat nach Erhalt der Zahlung vom geworbenen Kunden berechnet, vorausgesetzt, dass der Partner mindestens eine (1) umsatzgenerierende Aktivität im unmittelbar vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum durchgeführt hat. Sonetel zahlt Gebühren an seine Partner gemäß den für jedes Partnerprogramm definierten Bedingungen aus, wie auf der Website von Sonetel veröffentlicht. Partner sind für alle anfallenden Steuern verantwortlich, die sich aus oder im Zusammenhang mit Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Bezug auf die Geschäfte des Partners mit einem geworbenen Kunden ergeben. Wenn Steuern von Sonetel nicht in Bezug auf eine vom Partner mit einem geworbenen Kunden durchgeführte Transaktion, die von Sonetel ermöglicht wurde, eingezogen werden, ist der Partner dafür verantwortlich festzustellen, ob Steuern auf eine solche Transaktion zu zahlen sind, und wenn ja, die Steuern selbst an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. Gebühren werden an den Partner gemäß den im Empfehlungsprovisionsplan festgelegten Bedingungen ausgezahlt.
3.3. Zusätzliche Zahlungsinformationen
Alle Zahlungen unterliegen Betrugs- und Risikoanalyseüberlegungen sowie Verfahren zur Geldwäschebekämpfung und können von Sonetel während des Untersuchungszeitraums einbehalten werden. Sonetel kann die Zahlung auch einbehalten, wenn der Partner Sonetel keine Informationen zur Verfügung stellt, die für die Zahlung erforderlich sind. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist Sonetel nicht verpflichtet, Gebühren zu zahlen: a. im Zusammenhang mit Beträgen, die von Sonetel an geworbene Kunden zurückerstattet wurden; b. für einen geworbenen Kunden, der ganz oder teilweise von einem Partner erstellt wurde oder in dessen Besitz ist; c. im Zusammenhang mit betrügerischen Verkäufen; d. im Zusammenhang mit Einnahmen, die Rückbuchungen unterlagen; e. an Partner, die bei Sonetel beschäftigt sind (unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit-, Teilzeit-, befristetes oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis handelt); oder f. an Partner, die beim geworbenen Kunden beschäftigt sind, auf den sich die Gebühren beziehen (unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit-, Teilzeit-, befristetes oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis handelt). Wenn sich später herausstellt, dass von Sonetel gezahlte Gebühren einem oder mehreren der in Abschnitt 3.3 aufgeführten Ausschlüsse unterliegen oder irrtümlich gezahlt wurden, hat Sonetel nach eigenem Ermessen das Recht: (a) irrtümlich an den Partner gezahlte Gebühren zurückzufordern; oder (b) die in Abschnitt 3.3 beschriebenen Beträge von zukünftigen an den Partner zu zahlenden Zahlungen zu verrechnen. Wenn die Vereinbarung beendet wird, bevor solche Beträge vom Partner vollständig an Sonetel zurückgezahlt wurden, zahlt der Partner den verbleibenden Saldo innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung der Vereinbarung an Sonetel. Sonetel behält sich das Recht vor, die Gebühren oder die Zahlungsbedingungen jederzeit mit angemessener vorheriger Benachrichtigung des Partners zu ändern. Eine solche Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Mitteilung im Partnerbereich der Sonetel-Website. Im Falle von Streitigkeiten über Gebühren ist die Entscheidung von Sonetel endgültig und bindend.
4. Beendigung
4.1. Beendigung
Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, kann jede Partei diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Partei beenden. Betrügerisches oder anderweitig inakzeptables Verhalten des Partners, einschließlich eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie von Sonetel nach eigenem Ermessen festgestellt, kann dazu führen, dass Sonetel eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreift: (a) Beendigung der Zugehörigkeit des Partners zu geworbenen Kunden innerhalb des Partnerkontos; (b) Aussetzung einiger oder aller Partnerprivilegien im Rahmen des Partnerprogramms; und (c) vollständige Beendigung des Partnerkontos ohne Mitteilung an oder Rückgriffsmöglichkeit für den Partner. Sonetel behält sich das Recht vor, die Partnerprogramm-Vereinbarung in ihrer Gesamtheit, einschließlich der Gebühren, jederzeit zu stornieren oder zu ändern. Wenn eine wesentliche Änderung an der Partnerprogramm-Vereinbarung vorgenommen wird, einschließlich wesentlicher Änderungen der Gebühren, wird Sonetel Sie angemessen per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Mitteilung im Partnerbereich der Sonetel-Website benachrichtigen.
4.2. Folgen der Beendigung
Bei Beendigung dieser Vereinbarung: (a) gibt jede Partei der anderen Partei alle Eigentümer der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden (einschließlich aller Sonetel-Kreativmaterialien und aller vertraulichen Informationen (wie unten definiert)), zurück oder vernichtet sie (und stellt eine Bescheinigung über diese Vernichtung aus); (b) wird der Partner die Anzeige von Sonetel-Kreativmaterialien oder Sonetel-Markenzeichen auf einer Website oder anderweitig unverzüglich einstellen; und (c) erlöschen alle dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sofort, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht des Partners, auf das Partnerkonto zuzugreifen oder Zahlungen von Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung zu erhalten, sofern Sonetel nicht nach eigenem Ermessen etwas anderes festlegt. Dieser Abschnitt 4.2 und die folgenden Abschnitte überdauern jede Beendigung oder jedes Ablaufen dieser Vereinbarung: Abschnitt 1 (Definitionen), Abschnitt 5.4 (Eigentumsrechte von Sonetel), Abschnitt 6 (Vertraulichkeit), Abschnitt 7 (Gewährleistungsausschluss), Abschnitt 8 (Haftungsbeschränkung und Schadloshaltung) und Abschnitt 9 (Allgemeine Bestimmungen). Darüber hinaus überdauern alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach zum Überdauern bestimmt sind, die Beendigung.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1. Sonetel-Kreativmaterial
Alle Sonetel-Kreativmaterialien werden ausschließlich von Sonetel erstellt und bereitgestellt, sofern nicht schriftlich im Voraus von Sonetel anders vereinbart. Sonetel stellt dem Partner Kopien von oder Zugang zu Sonetel-Kreativmaterialien zur Verfügung. Die Sonetel-Kreativmaterialien können auch über den Partnerbereich der Sonetel-Website und die Sonetel-Markenrichtlinien („Sonetel-Markenzeichen-Nutzungsrichtlinien") zugänglich sein. Durch die Verwendung der Sonetel-Kreativmaterialien geben Sie Ihre Zustimmung zu unseren Sonetel-Markenzeichen-Nutzungsrichtlinien an und verstehen, dass ein Verstoß gegen diese Richtlinien oder diese Vereinbarung zur Beendigung Ihrer Lizenz oder Erlaubnis zur Verwendung der Sonetel-Kreativmaterialien führt. Die Sonetel-Kreativmaterialien werden „wie besehen" und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Der Partner darf Sonetel-Kreativmaterialien auf Websites ausschließlich zum Zweck der Vermarktung und Bewerbung des Dienstes und aller von Sonetel während der Laufzeit dieser Vereinbarung zugelassenen Sonetel-Marken anzeigen oder bis Sonetel den Partner mit angemessener vorheriger Benachrichtigung anweist, die Anzeige der Sonetel-Kreativmaterialien einzustellen. Der Partner darf die Sonetel-Kreativmaterialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sonetel nicht ändern, anpassen oder übersetzen. Nichts in den Sonetel-Kreativmaterialien wird in irgendeiner Weise als Darstellung oder Gewährleistung von Sonetel angesehen. Die Sonetel-Kreativmaterialien sind jederzeit alleiniges und ausschließliches Eigentum von Sonetel, und es entstehen dem Partner zu keinem Zeitpunkt Eigentumsrechte, auch nicht in solchen Fällen, in denen der Partner von Sonetel zur Vornahme von Änderungen oder Modifikationen an den Sonetel-Kreativmaterialien autorisiert wurde.
5.2. Sonetel-Markenzeichen
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt Sonetel dem Partner hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Anzeige der Sonetel-Markenzeichen ausschließlich in dem Umfang, der zur Erfüllung der Verpflichtungen des Partners aus dieser Vereinbarung erforderlich ist. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) er die Markenzeichen von Sonetel nur wie in dieser Vereinbarung gestattet verwenden wird; (b) er die Sonetel-Markenzeichen in rechtmäßiger Weise und in strikter Übereinstimmung mit allen Formaten, Richtlinien, Standards und anderen Anforderungen verwenden wird, die von Sonetel von Zeit zu Zeit schriftlich vorgeschrieben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sonetel-Markenzeichen-Nutzungsrichtlinien; (c) die Sonetel-Markenzeichen alleiniges Eigentum von Sonetel sind und bleiben; (d) nichts in dieser Vereinbarung dem Partner ein Eigentumsrecht an den Sonetel-Markenzeichen überträgt und jede Nutzung davon durch den Partner Sonetel zugutekommt; (e) der Partner die Gültigkeit der Sonetel-Markenzeichen weder jetzt noch in Zukunft beantragen oder anfechten wird; und (f) der Partner weder jetzt noch in Zukunft einen Begriff oder eine Marke beantragen oder verwenden wird, die den Sonetel-Markenzeichen verwechselbar ähnlich ist.
5.3. Beschränkungen der Verwendung der Sonetel-Markenzeichen durch den Partner
Ungeachtet Abschnitt 5.2 werden Partner nicht: die Sonetel-Markenzeichen oder Variationen oder Rechtschreibfehler davon im Firmennamen, Logo, Branding, in der Werbung, in sozialen Medien oder im Domainnamen des Partners (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Top-Level-Domains, Subdomains und Seiten-URLs), Produkten oder Dienstleistungen verwenden, es sei denn, Sonetel erteilt im Voraus für jede Verwendung eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung; oder Suchmaschinen- oder andere Pay-per-Click-Keywords (wie Google Ads), Markenzeichen, E-Mail-Adressen oder Domainnamen kaufen oder registrieren, die die Sonetel-Markenzeichen oder Variationen oder Rechtschreibfehler davon verwenden, die täuschend oder verwechselbar ähnlich zu den Sonetel-Markenzeichen sein könnten.
5.4. Eigentumsrechte von Sonetel
Zwischen Partner und Sonetel sind die Sonetel-Kreativmaterialien, Sonetel-Markenzeichen, alle demografischen und anderen Informationen in Bezug auf geworbene Kunden einschließlich geworbener Kunden, potenzieller Partner und Partner, die Dienste, Daten geworbener Kunden und alle Software, Dokumentation, Hardware, Ausrüstung, Geräte, Vorlagen, Tools, Dokumente, Prozesse, Methodologien, Know-how, Websites und alle zusätzlichen geistigen oder anderen Eigentümer, die von oder im Namen von Sonetel verwendet werden oder anderweitig mit dem Dienst, dem Sonetel-Partnerprogramm, Sonetel in Verbindung stehen, zusammen mit allen Urheberrechten, Markenzeichen, Patenten, Geschäftsgeheimnissen und allen anderen darin innewohnenden und dazugehörigen Eigentumsrechten (zusammen „Sonetel-Eigentum") alleiniges und ausschließliches Eigentum von Sonetel und bleiben dies. Soweit das Eigentum an einem Sonetel-Eigentum nicht automatisch aufgrund dieser Vereinbarung oder anderweitig bei Sonetel liegt und beim Partner liegt, überträgt und tritt der Partner hiermit bei dessen Erstellung alle Rechte, Titel und Anteile, die der Partner an einem solchen Sonetel-Eigentum haben könnte, an Sonetel ab (und verzichtet auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte, soweit anwendbar), einschließlich des Rechts, wegen vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Verletzungen davon zu klagen und Schadensersatz zu fordern.
5.5. Nutzung des geistigen Eigentums des Partners durch Sonetel
Der Partner gewährt Sonetel ein weltweites, nicht-exklusives, gebührenfreies, übertragbares und unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung und Anzeige der Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Handelsnamen, urheberrechtlich geschützten Inhalte, Grafikdateien, Bilder und anderer geistiger Eigentumsrechte des Partners in jeder Weise im Zusammenhang mit und zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen und der Ausübung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung. Darüber hinaus kann Sonetel nach eigenem Ermessen solches geistiges Eigentum zum Zweck der Bewerbung oder Vermarktung des Partners, der Produkte oder Dienstleistungen des Partners oder wie anderweitig mit dem Partner vereinbart verwenden.
6. Vertraulichkeit
„Vertrauliche Informationen" umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäft einer Partei, die nicht öffentlich bekannt sind, einschließlich spezifischer Geschäftsinformationen, technischer Prozesse und Formeln, Software, Kundenlisten, Listen potenzieller Kunden, Namen, Adressen und anderer Informationen über Kunden und potenzielle Kunden, Produktdesigns, Verkäufe, Kosten (einschließlich relevanter Bearbeitungsgebühren), Preislisten und anderer unveröffentlichter Finanzinformationen, Geschäftspläne und Marketingdaten sowie aller anderen vertraulichen und geschützten Informationen, unabhängig davon, ob sie als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind oder nicht. Zur Klarstellung: Zwischen Sonetel und dem Partner sind Daten geworbener Kunden und Endkundendaten die vertraulichen Informationen von Sonetel. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei(en) ausschließlich in dem Umfang zu verwenden, der zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, und in Übereinstimmung mit allen anderen Verpflichtungen in dieser Vereinbarung, einschließlich dieses Abschnitts 6. Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, die mindestens im Wesentlichen den Schritten entsprechen, die sie zum Schutz ihrer eigenen geschützten Informationen unternimmt, um die Vervielfältigung, Offenlegung oder Verwendung solcher vertraulichen Informationen zu verhindern, außer (i) durch oder an ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer, die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben müssen, um die Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, die alle solche vertraulichen Informationen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen behandeln und die alle Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber dieser Partei unterliegen, die mindestens so streng sind wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen; oder (ii) wie von einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Beschluss eines zuständigen Gerichts über die Parteien und den in dieser Vereinbarung enthaltenen Gegenstand gefordert, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, sofern gesetzlich zulässig, der offenlegenden Partei eine unverzügliche schriftliche Mitteilung gibt und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass eine solche Offenlegung vertraulich behandelt wird. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann: (A) bereits öffentlich zugänglich waren oder der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung solcher Informationen bereits bekannt waren oder in ihrem Besitz waren; (B) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne Verwendung von oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei(en) und ohne Verstoß gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung; oder (C) danach rechtmäßig von der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei erhalten werden, ohne gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu verstoßen.
7. Gewährleistungsausschluss
Das Sonetel-Partnerprogramm, der Dienst, die Sonetel-Markenzeichen, die Sonetel-Kreativmaterialien, Anzeigen (einschließlich Bereitstellung und zugehöriger Berichterstattung) werden „wie besehen" bereitgestellt. Sonetel gibt im Rahmen dieser Vereinbarung keine Gewährleistungen ab, und Sonetel lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Nichtverletzung oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Ohne das Vorstehende einzuschränken, lehnt Sonetel ferner alle Zusicherungen und Gewährleistungen ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, dass der Dienst, die Sonetel-Markenzeichen, die Sonetel-Kreativmaterialien alle Anforderungen des Partners oder geworbener Kunden erfüllen und/oder ununterbrochen, fehlerfrei oder frei von schädlichen Komponenten sein werden.
8. Haftungsbeschränkung und Schadloshaltung
8.1. Haftungsbeschränkung
Sonetel haftet nicht in Bezug auf das Sonetel-Partnerprogramm, den Dienst, die Sonetel-Markenzeichen, die Sonetel-Kreativmaterialien oder die Verpflichtungen von Sonetel aus dieser Vereinbarung oder anderweitig für direkte, indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für Gewinnverluste, Geschäftswert, Nutzung, Daten oder andere immaterielle Verluste, die sich in irgendeiner Weise aus dem Dienst, den Sonetel-Markenzeichen, den Sonetel-Kreativmaterialien oder der Teilnahme oder Unfähigkeit des Partners zur Teilnahme am Sonetel-Partnerprogramm ergeben, selbst wenn Sonetel auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In jedem Fall ist die Haftung von Sonetel gegenüber dem Partner aus dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund auf die Gebühren beschränkt, die Sonetel in dem Zeitraum von sechs (6) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Schadensersatzanspruch begründet, an den Partner gezahlt hat. Diese Beschränkung gilt für alle Klagegründe insgesamt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsverletzung, Gewährleistungsverletzung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung, falsche Darstellungen und andere unerlaubte Handlungen. Die Beziehung zwischen einem geworbenen Kunden und einem Partner besteht ausschließlich zwischen dem geworbenen Kunden und dem Partner, und weder Sonetel ist verpflichtet, in Streitigkeiten zwischen dem geworbenen Kunden und dem Partner einzugreifen. Unter keinen Umständen haftet Sonetel für direkte, indirekte, zufällige, besondere, Folge-, Straf-, außerordentliche, exemplarische oder andere Schäden jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung des Partners zu einem geworbenen Kunden ergeben oder damit zusammenhängen. Diese Beschränkungen gelten auch dann, wenn Sonetel auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die vorstehenden Beschränkungen gelten im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
8.2. Schadloshaltung durch den Partner
Der Partner verpflichtet sich, Sonetel und deren Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter (jeweils eine „freigestellte Partei" und zusammen die „freigestellten Parteien") in Bezug auf Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, Schulden oder Haftungen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren (zusammen „Ansprüche"), freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit ein solcher Anspruch auf Folgendem beruht oder sich daraus ergibt: (a) Verstoß des Partners gegen eine Zusicherung, Gewährleistung, Verpflichtung oder Vereinbarung im Rahmen dieser Vereinbarung; (b) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Partners; (c) Gewährleistung, Bedingung, Zusicherung, Schadloshaltung oder Garantie in Bezug auf Sonetel, die der Partner einem geworbenen Kunden, potenziellen Partner oder anderen Dritten gewährt; (d) Nutzung des Dienstes durch den Partner; (e) Verstoß des Partners gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung (einschließlich aller durch Verweis einbezogenen Dokumente); (f) Anspruch Dritter, dass die Produkte oder Dienstleistungen des Partners das geistige Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzen; (g) Steuern des Partners, einschließlich aller damit verbundenen Prüfungen oder Strafen; (h) Leistung, Nichtleistung oder unsachgemäße Leistung der Produkte oder Dienstleistungen des Partners; (i) Beziehung des Partners zu einem geworbenen Kunden; und (j) Verstoß gegen geltendes Recht durch den Partner.
8.3. Mitteilung über Schadloshaltung
Bei der Geltendmachung einer Schadloshaltung im Rahmen dieser Vereinbarung wird die freigestellte Partei dem Partner unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über jeden Anspruch zukommen lassen, von dem die freigestellte Partei glaubt, dass er in den Anwendungsbereich der im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen Schadloshaltungen fällt. Die freigestellte Partei kann auf eigene Kosten bei der Verteidigung helfen, wenn sie dies wünscht, vorausgesetzt, dass der Partner eine solche Verteidigung und alle Verhandlungen im Zusammenhang mit der Beilegung eines solchen Anspruchs kontrolliert, und ferner vorausgesetzt, dass der Partner bei der Beilegung eines Anspruchs kein Eingeständnis im Namen der freigestellten Partei abgibt oder Bedingungen zustimmt, die zu einem Eingeständnis durch oder der Auferlegung einer Haftung für die freigestellte Partei führen oder vernünftigerweise führen könnten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei.
8.4. Nicht-exklusive Rechtsbehelfe
Im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes des Partners gegen eine Bestimmung der Abschnitte 2, 3.2, 5 oder 6 oben hat Sonetel zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die Sonetel im Rahmen dieser Vereinbarung und nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, das Recht, (a) alle solchen Aktivitäten unverzüglich zu untersagen, ohne dass ein Schadensnachweis oder die Hinterlegung einer Kaution oder anderer Sicherheiten erforderlich ist, (b) diese Vereinbarung und den Zugang des Partners zum Partnerprogramm unverzüglich zu beenden, (c) eine unverzügliche Rückerstattung aller im Rahmen dieser Vereinbarung an den Partner gezahlten Beträge zu erhalten und (d) für alle Verluste, Schäden oder Haftungen, die Sonetel im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 8 schadlos gehalten zu werden.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Höhere Gewalt
Wenn die Erfüllung eines Teils dieser Vereinbarung durch eine der Parteien durch Überschwemmung, Aufruhr, Feuer, gerichtliche oder behördliche Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, Verordnungen oder Embargos, die die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehene Leistung verbieten, oder das Versäumnis oder die Weigerung einer Regierungsbehörde, eine für eine Leistung gemäß dieser Vereinbarung erforderliche Lizenz zu erteilen), Arbeitskonflikte oder eine Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei verhindert, behindert, verzögert oder anderweitig undurchführbar gemacht wird, ist die Partei von einer solchen Leistung in dem Umfang befreit, in dem sie durch eine solche Ursache daran gehindert, behindert oder verzögert wird. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird die Partei, die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung gehindert wird, dennoch ihre besten Anstrengungen unternehmen, um ihre Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung so bald wie vernünftigerweise möglich wieder aufzunehmen und Schäden zu mindern, die sich aus ihrer Nichterfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben.
9.2. Unabhängige Auftragnehmer
Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Auftragnehmer. Außer in Bezug auf die Einziehung und Überweisung von Zahlungen, Gutschriften oder Rückerstattungen zwischen geworbenen Kunden und dem Partner oder wie anderweitig in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben, ist weder Sonetel ein Vertreter, Repräsentant oder verbundenes Unternehmen des Partners. Weder Sonetel noch der Partner haben das Recht, die Befugnis oder die Vollmacht, eine Vereinbarung für oder im Namen der anderen Partei abzuschließen oder eine Verpflichtung oder Haftung der anderen Partei einzugehen oder diese anderweitig zu binden, es sei denn, der Partner autorisiert Sonetel ausdrücklich, in seinem Namen in dieser Vereinbarung zu handeln. Zur Klarstellung: Der Partner autorisiert Sonetel ausdrücklich, in seinem Namen zum Zweck der Einziehung und Überweisung von Zahlungen, Gutschriften oder Rückerstattungen zwischen geworbenen Kunden und dem Partner zu handeln. Diese Vereinbarung wird nicht so ausgelegt oder interpretiert, dass sie eine Assoziation, Vertretung, ein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründet oder einer der Parteien eine Haftung auferlegt, die einer solchen Beziehung zuzuschreiben ist.
9.3. Nicht-Exklusivität
Nichts in dieser Vereinbarung ist dazu bestimmt, noch wird es so ausgelegt, dass es eine exklusive Vereinbarung zwischen den Parteien dieser Vereinbarung begründet. Diese Vereinbarung schränkt keine der Parteien daran, ähnliche Vereinbarungen mit anderen zu treffen, vorausgesetzt, sie verstößt dadurch nicht gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertraulichkeitsverpflichtungen.
9.4. Mitteilung
Jede Mitteilung, Genehmigung, Anfrage, Autorisierung, Anweisung oder andere Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt schriftlich und gilt als zugestellt und für alle Zwecke gegeben (a) am Zustellungsdatum, wenn sie persönlich oder per E-Mail an die im Partnerkonto aufgeführte E-Mail-Adresse des Partners und an legal@sonetel.com zugestellt wird.
9.5. Kein Verzicht
Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine andere Partei zu bestehen oder diese durchzusetzen oder ein Recht aus dieser Vereinbarung auszuüben, wird nicht als Verzicht oder Aufgabe des Rechts dieser Partei in irgendeinem Umfang ausgelegt, sich auf eine solche Bestimmung oder ein solches Recht in diesem oder einem anderen Fall zu berufen oder es geltend zu machen; vielmehr bleiben diese in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Jeder Verzicht wird in einer von der verzichtenden Partei unterzeichneten schriftlichen Urkunde dargelegt.
9.6. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung, einschließlich aller ausgefüllten Antragsformulare und aller Richtlinien und anderen Dokumente, die in dieser Vereinbarung verlinkt oder anderweitig einbezogen oder referenziert werden, stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, der Parteien in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand (einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede frühere Version dieser Vereinbarung). Weder Sonetel noch der Partner sind an Bedingungen, Konditionen oder andere Bestimmungen gebunden, die von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen oder zu diesen hinzukommen (unabhängig davon, ob sie diese Vereinbarung wesentlich ändern würden) und die von einer anderen Partei in Korrespondenz oder anderen Dokumenten vorgelegt werden, es sei denn, die zu bindende Partei stimmt einer solchen Bestimmung ausdrücklich schriftlich zu, und jede Partei widerspricht ausdrücklich solchen Bestimmungen.
9.7. Abtretung
Alle Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien dieser Vereinbarung und ihre jeweiligen Erben, Rechtsnachfolger, zulässigen Abtretungsempfänger und gesetzlichen Vertreter bindend und kommen diesen zugute. Sonetel ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne Mitteilung an oder Zustimmung des Partners abzutreten. Der Partner hat kein Recht, diese Vereinbarung oder seine Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sonetel, die nach alleinigem Ermessen von Sonetel erteilt oder verweigert wird, an Dritte abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
9.8. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Schwedens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Schwedens in Bezug auf Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Die Verfahren werden auf Schwedisch oder Englisch abgehalten.
9.9. Patent-Nichtgeltendmachung
Der Partner und seine verbundenen Unternehmen verpflichten sich, keine Patentverletzungsansprüche gegen Sonetel oder den Dienst geltend zu machen.
9.10. Wettbewerbsfähige oder ähnliche Materialien
Sonetel ist nicht daran gehindert, Materialien, Produkte oder Dienstleistungen, die mit den Produkten oder Dienstleistungen des Partners konkurrieren, zu besprechen, zu prüfen, für sich selbst zu entwickeln, entwickeln zu lassen, zu erwerben, zu lizenzieren oder für oder durch Dritte zu entwickeln sowie zu vermarkten und zu vertreiben, unabhängig von ihrer Ähnlichkeit mit den Produkten oder Dienstleistungen des Partners, vorausgesetzt, dass Sonetel dabei keine vertraulichen Informationen des Partners verwendet.
9.14. Branchenstandards
Die Netzwerke, Betriebssysteme und Software der Webserver, Router, Datenbanken und Computersysteme des Partners (zusammen „Partnersystem") müssen ordnungsgemäß nach Internet-Branchenstandards konfiguriert sein, um die Website, Anwendungen und Themes des Partners, soweit zutreffend, sicher zu betreiben. Wenn der Partner nicht alle Aspekte des Partnersystems vollständig kontrolliert, wird der Partner allen Einfluss, den der Partner auf das Partnersystem hat, nutzen, um dies zu tun. Der Partner muss Sicherheitsmängel gewissenhaft beheben und bekannte oder vermutete Eindringlinge oder Einbrüche unverzüglich trennen. Wenn der Partner außerdem Zugang zu Daten geworbener Kunden hat, wird der Partner: (i) solche Informationen nur zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen des Partners für den geworbenen Kunden, auf den sich die Daten des geworbenen Kunden beziehen, verwenden oder speichern und solche Informationen nicht an Dritte weitergeben, verkaufen, offenlegen oder anderweitig bereitstellen, außer wie in dieser Vereinbarung vorgesehen; (ii) nicht direkt oder indirekt mit Endkunden kommunizieren, vorausgesetzt jedoch, dass der Partner Endkunden kontaktieren kann, wenn die Informationen aus einer anderen Quelle stammen, z. B. von den Endkunden selbst; (iii) solche Informationen nur so lange speichern, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist, um die Dienstleistungen des Partners für den geworbenen Kunden, auf den sich die Daten des geworbenen Kunden beziehen, bereitzustellen; (iv) branchenübliche Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf, Offenlegung oder Verwendung solcher Informationen verwenden; (v) alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz und zur Privatsphäre personenbezogener Informationen bei der Bereitstellung der Dienstleistungen des Partners einhalten; und (vi) Sonetel innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Kenntnisnahme über tatsächliche oder vermutete Verletzungen oder Kompromittierungen von Daten geworbener Kunden (eine „Datenverletzung") benachrichtigen. Nach Kenntnisnahme der Datenverletzung wird der Partner auf eigene Kosten: (A) die Datenverletzung unverzüglich beheben, um weiteren Verlust von Daten geworbener Kunden zu verhindern; (B) den Vorfall untersuchen; (C) angemessene Maßnahmen ergreifen, um zukünftigen voraussichtlichen Schaden für Sonetel, geworbene Kunden oder Endkunden zu mindern; und (D) Sonetel regelmäßig über den Fortschritt seiner Untersuchung informieren und zusammenarbeiten, um Sonetel zeitnah alle zusätzlich angeforderten Informationen bereitzustellen.
9.15. Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine andere Bestimmung der Vereinbarung, und die Vereinbarung wird so ausgelegt, als ob eine solche ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung niemals in der Vereinbarung enthalten gewesen wäre.